Pforzheimer Spielstadt
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der PFORZHEIMER SPIELSTADT · Betreiber: Pforzheimer Spielstadt UG

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber der PFORZHEIMER SPIELSTADT („Spielstadt") und dessen Kunden.

(2) Die AGB gelten für den Erwerb von Tickets für die Spielstadt sowie für den Besuch und die Nutzung der Spielstadt einschließlich des Gastronomiebereiches.

(3) Neben diesen AGB gelten die jeweils in der Spielstadt ausgehängte HAUSORDNUNG und etwaige besondere Sicherheits- und Hygienevorschriften.

(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften gelten immer vorrangig vor diesen AGB sowie der Hausordnung und etwaigen besonderen Vorschriften.

2. Nutzungsberechtigte, Altersgrenze, Begleitpersonen

(1) Die Spielstadt ist an Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren gerichtet, der Zutritt zum Spielbereich ist grundsätzlich nur für Kinder dieser Altersgruppe vorgesehen. Ältere oder jüngere Kinder dürfen den Spielbereich nur nutzen, wenn der Betreiber im Einzelfall vorher zustimmt oder entsprechende separate Angebote oder Bereiche vorhanden sind.

(2) Kinder sind sowohl im Spielbereich als auch im Gastronomiebereich ständig von einer volljährigen Aufsichtsperson (in der Regel Eltern, Personensorgeberechtigte oder von diesen bevollmächtigte Personen) zu beaufsichtigen. Der Besuch und die Nutzung der Spielstadt von Kindern ohne volljährige Aufsichtsperson ist nicht zulässig.

(3) Die Aufsichtsperson bestätigt mit dem Eintritt in die Räumlichkeiten der Spielstadt, dass sie zur Ausübung der Aufsicht berechtigt ist oder von den Personensorgeberechtigten der von ihr begleiteten Kinder ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde.

(4) Die Aufsichtsperson muss während des gesamten Aufenthaltes des Kindes in der Spielstadt dort anwesend sein und jederzeit erreichbar sein. Ein Verlassen der Spielstadt, während sich das Kind im Spielbereich befindet, ist nicht gestattet.

3. Nutzungsregeln

(1) Im Spielbereich ist das Tragen geeigneter rutschfester Socken bzw. Schuhwerks entsprechend den Hinweisen des Betreibers erforderlich. Straßenschuhe sind im Spielbereich nicht erlaubt.

(2) Schmuck oder Kleidungsstücke, die ein Verletzungsrisiko darstellen (z. B. lange Ketten, große Ohrringe), sind abzulegen.

(3) Gefährliche Gegenstände (z. B. spitze Gegenstände) dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.

(4) Grobes Fehlverhalten wie Ausfälligkeiten, Beleidigungen und Gewaltanwendung sind zu unterlassen. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

(5) Das Mitführen von Tieren im Spielbereich (mit Ausnahme von Assistenztieren) ist nicht gestattet.

(6) Das Mitführen von eigenem Spielgerät, insbesondere Spielfahrzeugen, ist im Spielbereich nicht gestattet.

4. Aufsichtspflicht, Verhaltensregeln

(1) Die Nutzung der Spielstadt geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht über die Kinder. Im Spielbereich ist kein Personal des Betreibers anwesend. Die Aufsichtspflicht obliegt allein der Aufsichtsperson, die die Kinder begleitet.

(3) Die Aufsichtsperson sorgt dafür, dass das Kind die Spielstadt nur entsprechend seinem Alter und seinen körperlichen und geistigen Entwicklungsstand benutzt. Die Aufsichtsperson hat sich vor Nutzung über Hinweise und Nutzungsbeschreibungen an den Spielgeräten zu informieren und diese dem Kind zu erklären.

5. Gesundheit, Hygiene, Sicherheit

(1) Es gelten die ausgehängten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen (z. B. betreffend Handdesinfektion, Nutzung bestimmter Wegführungen oder Vorgaben für Kapazitätsgrenzen).

(2) Personen, die ansteckende Krankheiten haben, dürfen die Spielstadt nicht betreten.

(3) Bei Unwohlsein, Verletzungen oder Unfällen ist sofort das Personal in der Gastronomie oder an den Servicepunkten zu informieren. Die Aufsichtsperson wird im Bedarfsfall selbst einen Notruf auslösen (Ruf 112) sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe leisten. Von dem erfolgten Notruf ist das anwesende Personal unverzüglich zu unterrichten.

6. Gastronomie; Verzehr von Speisen und Getränken

(1) Die Gastronomie der Spielstadt ist räumlich vom Spielbereich getrennt. Die Nutzung gastronomischer Angebote erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Bewirtungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Betreiber.

(2) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Im Spielbereich darf, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet oder aufgrund eines Notfalles erforderlich, nicht gegessen oder getrunken werden.

(3) Eigene Speisen und Getränke dürfen nur mitgebracht und verzehrt werden, soweit der Betreiber dies ausdrücklich gestattet. Gesetzliche Rechte (z. B. Mitnahme von Babynahrung) bleiben unberührt.

7. Preise, Zahlungsbedingungen und Tickets

(1) Tickets für den Eintritt sind grundsätzlich online zu erwerben, der Erwerb von Tickets vor Ort in der Spielstadt ist nur im Einzelfall je nach Verfügbarkeit möglich.

(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der Tickets auf der Website angegebenen Preise, einschließlich etwaiger Steuern und Abgaben.

(3) Die Zahlung der Tickets erfolgt über die im Online-Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten; der Betreiber kann bestimmte Zahlungsarten in der Online-Zahlung im Einzelfall ausschließen. Die Zahlung von vor Ort erworbenen Tickets erfolgt in bar oder per Kreditkarte.

(4) Der Ticketpreis ist sofort zur Zahlung fällig. Der Zutritt in die Spielstadt ist nur bei vollständiger Zahlung des Ticketpreises möglich.

(5) Beim Einlass ist das Ticket digital oder als Ausdruck vorzuzeigen.

(6) Tickets sind nur für den gebuchten Tag bzw. das gebuchte Zeitfenster gültig. Angaben zur Aufenthaltsdauer und zu den Zeitfenstern sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

8. Umbuchungen, Stornierungen, Nichtinanspruchnahme

(1) Soweit der Betreiber eigens Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten einräumt, werden die Bedingungen dafür (Fristen, etwaige Gebühren) im Buchungssystem und in der Bestellbestätigung ausgewiesen.

(2) Erfolgt keine Stornierung oder Umbuchung nach den ausgewiesenen Bedingungen und nimmt der Kunde den gebuchten Termin nicht wahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Betreiber hat den Ausfall zu vertreten oder gesetzlich zwingende Rechte des Kunden als Verbraucher stehen dem entgegen.

(3) Kann der Betreiber die Leistung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht erbringen, erhält der Kunde den Ticketpreis zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Bei Höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, vom Betreiber nicht zu vertretenden Umständen (z. B. behördliche Schließungen, Naturereignisse) kann der Betreiber den Besuch verschieben oder eine Umbuchung anbieten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Öffnungszeiten, Zugangsbeschränkungen und Kapazitäten

(1) Die jeweils gültigen Öffnungszeiten der Spielstadt werden auf der Website und am Eingang bekannt gemacht. Änderungen bleiben vorbehalten.

(2) Der Betreiber kann aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen (z. B. Wartung, Brandschutz, Hygienevorgaben) einzelne Bereiche oder die gesamte Spielstadt zeitweise schließen oder die Anzahl der Besucher begrenzen.

(3) Überschreitet die Besucherzahl die zulässige Kapazität einzelner Spielbereiche, kann der Zutritt vorübergehend ganz oder teilweise verweigert oder verschoben werden.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung bestimmter einzelner Spielgeräte oder -bereiche; in einem solchen Fall besteht nur dann ein Anspruch auf (teilweise) Rückzahlung des Ticketpreises, wenn durch die Sperrung der Gesamtzweck des Besuches wesentlich beeinträchtigt wird.

10. Haftung für Schäden an Einrichtung und Fremdeigentum

(1) Für Beschädigungen an Einrichtungen, Spielgeräten oder sonstigem Eigentum des Betreibers oder Dritter, die durch den Kunden, das Kind oder sonstige ihm zuzurechnende Personen aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder sonst schuldhaft verursacht werden, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Betreiber zu melden.

11. Haftung des Betreibers für Gegenstände des Kunden

Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Verlust von Garderobe oder Wertgegenständen des Kunden, es sei denn, die Schäden sind auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für auf den Parkplätzen geparkte Fahrzeuge.

12. Sonstige Haftung des Betreibers

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (1)–(3) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

(5) Unberührt bleiben etwaige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere aus den Vorschriften über Produkthaftung, aus spezialgesetzlichen Gefährdungshaftungen sowie aus öffentlich-rechtlichen Sicherheits- und Verkehrssicherungspflichten, soweit sie nicht dispositiv sind.

(6) Da die Aufsichtspflicht ausschließlich bei der Aufsichtsperson liegt und im Spielbereich kein Betreuungspersonal des Betreibers eingesetzt wird, haftet der Betreiber nicht für Schäden, die wesentlich auf mangelnder oder unzureichender Aufsicht durch die Aufsichtsperson beruhen. Dies gilt nicht, soweit den Betreiber eine eigene Pflichtverletzung im oben beschriebenen Sinne trifft (insbesondere die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Sicherheitsvorschriften).

13. Jugendschutz, Alkoholverbot, Nichtraucherschutz

(1) Der Verzehr alkoholischer Getränke in der Spielstadt ist verboten.

(2) Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist in der Spielstadt untersagt. Soweit Raucherbereiche vorgesehen sind, sind diese gesondert gekennzeichnet.

14. Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden und Kinder nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrags, den Betrieb der Spielstadt oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

(2) Näheres zur Art, zum Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der Betroffenen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) ergibt sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Betreibers verfügbar ist und vor Ort eingesehen werden kann.

(3) Soweit in der Spielstadt Videoüberwachung eingesetzt wird (z. B. zur Sicherheit, Diebstahlsprävention), wird hierauf durch entsprechende Hinweisschilder aufmerksam gemacht. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

15. Hausrecht

(1) Der Betreiber übt das Hausrecht in der Spielstadt aus. Weisungen des Personals sind zu befolgen, soweit sie der Sicherheit, Ordnung, Hygiene oder dem geordneten Betrieb dienen.

(2) Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Weisungen des Personals kann der Betreiber Besucher des Hauses verweisen. In gravierenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

(3) Soweit der Betreiber von seinem Hausrecht Gebrauch macht und dies im Verhalten des Kunden berechtigterweise begründet liegt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Stand: 16. August 2026

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